Klarstellung zum Artikel über Verkehrssicherheit im Grünschnabel 63
Klarstellung
In unserem Grünschnabel Nr. 63 wurde im Rahmen des Artikels über Verkehrssicherheit das Parken in Büttelborn auf dem Gehweg Mainzer Straße‐Ecke Dornheimer Straße als sicherheitsgefährdend bemängelt. Bei dem abgebildeten Gehweg handelt es sich nach Auskunft der be‐ troffenen Anwohner teilweise um Privatgelände, das allerdings als sol‐ ches nicht zu erkennen ist.
Welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben und ob das Parken eines Fahr‐ zeuges an dieser Stelle in Ordnung ist, muss sicherlich durch die Ge‐ meinde Büttelborn geprüft werden.
Wenn uns das bekannt gewesen wäre, hätten wir sicherlich ein anderes Beispiel für den Artikel gewählt.
Büttelborn, den 28. Oktober 2019